Fach- und Gerichtsgutachten
Neben der reinen Ingenieurtätigkeit erreicht die Behandlung von Baumängeln oder von Nachforderungen der Baufirmen immer größere Wichtigkeit und ist die Voraussetzung für einen erfolgreichen Bauabschluß. Die langjährige Erfahrung sowie die Kenntnis der privaten wie öffentlichen Gesetzgebung haben uns die Möglichkeit gegeben bei verscheiden öffentlichen wie privaten Bauten und Problemen auch in diesem Bereich tätig zu sein.
- Technische Gutachten für Zivilverfahren
- Begutachtung von Baumängeln
- Nachtragsbearbeitungen
- Stellungnahmen bei Vorbehalten und Gütlichen Einigungen im öffent. Bauwesen
- Statische und verwaltungsmäßige Abnahmeprüfungen
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